Mein Tätigkeitsfeld beinhaltet auch die psychotherapeutische Sachverständigentätigkeit und die Erstellung von Gutachten für das Gericht.
"Ein psychotherapeutisches Gutachten beinhaltet prognostische Überlegungen zur psychischen Gesundheit und prozessorientierte Empfehlungen der zu begutachtenden Personen und allfälliger weiterer relevanten Personen. Das psychotherapeutische Gutachten schließt im besonderen Maße fachlich begründete und vernetzt ausgearbeitete prozessorientierte Empfehlungen ein." (Zitat VÖPP Akademie)