Wenn Sie ihre Ehe einvernehmlich lösen möchten und noch gemeinsame minderjährige Kinder haben, dann sind Sie seit 1. Februar 2013 dazu verpflichtet eine Beratung über die Folgen der Trennung auf die Psyche der Kinder nach § 95 Abs. 1a Außerstreitgesetz vorzunehmen. Das Gericht verlangt dazu einen entsprechenden Nachweis im Zuge der Scheidung.
Die Trennungssituation der Eltern für Kinder und Jugendliche möglichst entspannt zu gestalten. Die Eltern sollten dazu in der Lage sein, sich in dieser oft konflikthaften Phase, mit den speziellen Bedürfnissen (Sicherheit, Stabilität, Loyalität etc.) ihrer minderjährigen Kinder konstruktiv auseinanderzusetzen und adäquat (kindgerecht) zu reagieren.
Beleuchtet werden entwicklungspsychologische und familiendynamische Aspekte im Zusammenhang mit der Trennung. Unterstützt wird eine konstruktive Gestaltung des Familienalltags, moderiert wird im akuten Konfliktfall.